FAQ

Lieferarten

Wir bieten verschiedene Lieferarten gemäß den Incoterms an, die je nach Transportart (Straße, Luft, See) verwendet werden:

🔹 EXW (Ab Werk): Der Käufer trägt alle Kosten und Risiken ab dem Werk des Verkäufers.
🔹 FCA (Freier Spediteur): Lieferung an einen benannten Spediteur.
🔹 CPT (Frachtfrei): Der Verkäufer zahlt den Transport bis zum vereinbarten Ort.
🔹 CIP (Transport und versichert): Wie CPT, aber zusätzlich mit Versicherung.
🔹 DAT (Am Terminal geliefert): Lieferung bis zu einem Terminal.
🔹 DAP (Am Ort geliefert): Lieferung bis zum vereinbarten Ort.
🔹 DDP (Geliefert verzollt): Der Verkäufer übernimmt alle Kosten inkl. Zoll.

Für den Seetransport gelten zusätzlich:
🔸 FAS, FOB, CFR, CIF – Spezielle Methoden für den See- und Binnenschifftransport.

Gefährliche Stoffe werden gemäß der CLP-Verordnung (Verordnung (EG) Nr. 1272/2008) eingestuft. Diese Verordnung implementiert das global harmonisierte System (GHS) zur Einstufung und Kennzeichnung von Chemikalien in der EU. Die Einstufung erfolgt basierend auf:

  • Physikalisch-chemische Gefahren: z.B. explosive, entzündbare oder oxidierende Eigenschaften.

  • Gesundheitsgefahren: z.B. akute Toxizität, Hautätzungen, Sensibilisierung, Karzinogenität.

  • Umweltgefahren: z.B. Gefährdung für Wasserorganismen.

Jede Gefahrenklasse ist weiter in Kategorien unterteilt, die den Gefährdungsgrad angeben. Beispielsweise gibt es für die akute Toxizität die Kategorien 1 (sehr giftig) bis 4 (gesundheitsschädlich).

Kennzeichnung:
Gefährliche Stoffe müssen mit spezifischen Gefahrenpiktogrammen, Signalwörtern (z.B. „Gefahr“ oder „Achtung“), Gefahrenhinweisen (H-Sätze) und Sicherheitshinweisen (P-Sätze) gekennzeichnet werden. Diese Elemente informieren über die spezifischen Gefahren und erforderlichen Sicherheitsmaßnahmen.

M-Faktor:
Für Stoffe, die besonders wassergefährdend sind, wird ein M-Faktor verwendet. Dieser Multiplikationsfaktor dient zur Einstufung von Gemischen mit hochtoxischen Bestandteilen in die Gefahrenklassen akut oder chronisch wassergefährdend. Der M-Faktor wird basierend auf der akuten toxischen Wirkung auf Wasserorganismen bestimmt. Beispielsweise hat Triclosan einen M-Faktor von 100, was auf eine hohe Toxizität für Wasserorganismen hinweist.

Mavilog bietet eine Vielzahl von Containergrößen und -typen an, um den unterschiedlichen Anforderungen unserer Kunden gerecht zu werden. Zu den verfügbaren Containern gehören unter anderem:

  • Standard-Container (20 Fuß, 40 Fuß): Geeignet für die meisten Arten von Fracht.

  • High-Cube-Container: Bieten zusätzliche Höhe für voluminöse Ladung.

  • Kühlcontainer (Reefer): Für temperaturempfindliche Waren wie Lebensmittel oder Medikamente.

  • Open-Top-Container: Ermöglichen das Beladen von oben, ideal für übergroße Fracht.

  • Flatrack-Container: Für schwere oder sperrige Ladung, die seitlich oder von oben geladen wird.

  • Tankcontainer: Speziell für den Transport von Flüssigkeiten oder Gasen.

Für detaillierte Informationen zu Abmessungen und spezifischen Einsatzmöglichkeiten der einzelnen Containertypen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.

Mavilog verfügt über eine vielfältige Flotte von Anhängern, um den unterschiedlichen Transportbedürfnissen unserer Kunden gerecht zu werden. Die gängigsten Anhängertypen und deren Abmessungen sind:

  1. Planenauflieger (Curtainsider):

    • Länge (L): 13,6 m

    • Breite (W): 2,5 m

    • Höhe (H): 2,7 m

    • Volumen: ca. 90 m³

  2. Kühlauflieger (Reefer):

    • Länge (L): 13,4 m

    • Breite (W): 2,5 m

    • Höhe (H): 2,6 m

    • Volumen: ca. 86 m³

  3. Mega-Auflieger:

    • Länge (L): 13,6 m

    • Breite (W): 2,5 m

    • Höhe (H): 3,0 m

    • Volumen: ca. 100 m³

  4. Jumbo-Auflieger:

    • Länge (L): 13,6 m

    • Breite (W): 2,5 m

    • Höhe (H): 3,0 m (Doppelstock)

    • Volumen: ca. 120 m³

  5. Sattelanhänger mit offenem Plateau (Flatbed):

    • Länge (L): 13,6 m

    • Breite (W): 2,5 m

    • Höhe (H): variabel

    • Volumen: abhängig von der Ladung

Hinweis: Die oben genannten Maße sind Standardwerte und können je nach spezifischem Anhängermodell variieren.

L = Länge
W = Breite,
H = Höhe,
m3 = Gesamtvolumen (metrischer Würfel)

TYP DES SATTELANHÄNGERSLWHm3  
Zelt-Sattelauflieger13.602.422.4079Tenteli TIR 
13.602.422.6086 
 
Jumbo-Sattelzug3.102.422.5579Jumbo TIR 
9.102.422.75  
3.502.422.4583 
8.702.422.95 
 
Anhänger normaler Sattelzug
(Optima)
6.202.422.50 Treylerli normal TIR 
8.302.422.5087 
 
Anhänger Jumbo-Sattelauflieger7.802.442.85110Treylerli Jumbo TIR 
8.102.442.85 
 
Normaler offener Sattelzugupto 182.44Normal Açık TIR 
 
Muldenkipper mit Sattelaufliegerupto 25Damperli TIR 
 
Jumbo Offener Sattelzugupto 182.44Jumbo Açık TIR 
 
Tieflader-SattelzugLowbed TIR 

 

Das CMR-Übereinkommen (Convention relative au contrat de transport international de marchandises par route) ist ein internationales Abkommen, das am 19. Mai 1956 in Genf unterzeichnet wurde. Es regelt die Bedingungen für den internationalen Straßengüterverkehr zwischen den Vertragsstaaten und standardisiert die Haftungsbedingungen der Frachtführer. Ziel des Übereinkommens ist es, einheitliche Regeln für den grenzüberschreitenden Warentransport auf der Straße zu schaffen und somit den internationalen Handel zu erleichtern.

Wichtige Aspekte des CMR-Übereinkommens:

  • Anwendungsbereich: Gilt für Verträge über die entgeltliche Beförderung von Gütern auf der Straße, wenn der Abgangs- und Bestimmungsort in verschiedenen Ländern liegen, von denen mindestens eines Vertragspartei ist.

  • Haftung des Frachtführers: Der Frachtführer haftet grundsätzlich für den teilweisen oder vollständigen Verlust sowie für Beschädigungen der Güter während der Beförderung, es sei denn, er kann nachweisen, dass der Schaden durch Umstände verursacht wurde, die er nicht vermeiden konnte.

  • Haftungsbegrenzung: Die Haftung des Frachtführers ist in der Regel auf einen bestimmten Betrag pro Kilogramm des verlorenen oder beschädigten Gutes begrenzt.

Das CMR-Übereinkommen wird von zahlreichen Ländern weltweit angewendet und bildet die Grundlage für den internationalen Straßengüterverkehr. Es stellt sicher, dass alle beteiligten Parteien – Absender, Frachtführer und Empfänger – klare und einheitliche Rechte und Pflichten haben.

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